Grüne: RAG verstößt gegen Erblastenvertrag 26. September 2019 Die Grünen im Saarland kritisieren die Äußerungen der RAG im Rahmen des Bürgerdialogs. Die RAG hält offenbar weiterhin an ihren Flutungsplänen für das Saarland fest. Damit verstößt sie gegen den Erblastenvertrag aus dem Jahr 2007. Aufgrund der Risiken für das saarländische Trinkwasser wurde damals eine Komplettflutung, wie sie die RAG fordert ausgeschlossen. Die Grünen fordern die RAG auf, zum Schutz von 600.000 Saarländerinnen und Saarländer ihre Grubenflutungspläne einzustellen. Hierzu erklärt die Grünen-Generalsekretärin Barbara Meyer-Gluche: „Rund 2/3 der Saarländerinnen und Saarländer können von einem Grubenwasseranstieg betroffen sein. Das saarländische Trinkwasser ist gefährdet. Neue Bergschäden durch Erderschütterungen, Hebungen, Senkungen, Vernässungen und Ausgasungen sind zu erwarten. Rund 7000 Einwendungen wurden deshalb gegen die Grubenflutungspläne der RAG eingebracht. Die Gutachter im Verfahren konnten selbst für die erste Phase des Grubenwasseranstiegs eine Trinkwasserverunreinigung nicht zu 100 Prozent ausschließen. Für die zweite Phase des Grubenwasseranstiegs ist eine Gefährdung des Trinkwassers durch das Grubenwasser offensichtlich. Das Wasser soll bis auf +192 Meter NN ansteigen, die Trinkwasservorkommen liegen bei 0 bis +150 Meter NN. Die Trinkwasseraquifere werden damit überstaut. Aus diesem Grund wurde eine Komplettflutung in den 2000er Jahren ausgeschlossen, was auch in den Erblastenvertrag eingegangen ist. Die RAG verstößt mit ihren Plänen gegen diesen Vertrag. Wir fordern die RAG auf, ihre Grubenflutungspläne endlich ad acta zu legen. Jedes noch so kleine Risiko ist ein zu großes Risiko, wenn es um das saarländische Trinkwasser geht.“