Wahlrecht: Handlungsbedarf auch im Saarland 11. Oktober 2020 Meyer-Gluche: Sitzzuteilungsverfahren gefährdet Wahlgleichheit Anlässlich der umstrittenen Bundestags-Wahlrechtsreform und der immer noch nicht gelösten Größen-Frage erinnern die Saar-Grünen an die überfällige Wahlrechtsreform für die Landtags- und Kommunalwahlen im Saarland. Während es im Bundestag lediglich um eine angemessene Parlamentsgröße gehe, gefährde das derzeitige Sitzzuteilungsverfahren im Saarland auf verfassungsrechtlich bedenkliche Weise die Gleichheit der Wahl, so Grünen-Generalsekretärin Meyer-Gluche. Die Grünen-Politikerin fordert CDU und SPD im Landtag auf, das Wahlrecht nach dem Vorbild anderer Bundesländer zu reformieren. „Bei Landtags- und Kommunalwahlen im Saarland kommt zur Sitzzuteilung bislang das sogenannte Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zum Einsatz. Dieses Verfahren bevorzugt aber die großen Parteien, die nach diesem Verfahren weniger Stimmen benötigen, um einen Sitz im Parlament zu erhalten als kleine Parteien. Das gefährdet die Gleichheit der Wahl und ist auch verfassungsrechtlich problematisch, da es mittlerweile gerechtere Verfahren gibt“, kritisiert Barbara Meyer-Gluche, Generalsekretärin von Bündnis 90/Die Grünen Saar. Die Grünen-Politikerin fordert eine Wahlrechtsreform im Saarland. Meyer-Gluche: „Viele Landesparlamente haben bereits gehandelt und das Sitzzuteilungsverfahren geändert, um den Stimmen der Wählerinnen und Wähler den nahezu gleichen Erfolgswert beizumessen und somit auch den Wählerwillen bestmöglich im Parlament abzubilden. Mit dem Zählverfahren nach Saint-Laguë/Schepers ist dies durchaus möglich. CDU und SPD müssen endlich handeln, um die Gleichheit der Wahlen zum Landtag und zu den Kommunalparlamenten zu gewährleisten.“ Gesetzentwürfe zu einer Wahlrechtsreform wurden bereits 2011 von der damaligen Landesregierung bzw. 2015 von der damaligen Grünen-Landtagsfraktion in den Landtag eingebracht.