Sparkassen im ländlichen Raum sichern 2. August 2019 Klare Kriterien für flächendeckende Versorgung entwickeln – Öffentlichen Auftrag im Sparkassengesetz schärfen Vor dem Hintergrund der deutlichen Reduktion des Filialnetzes von Banken und Sparkassen drängen die Saar-Grünen auf eine Sicherstellung der Versorgung mit Bankdienstleistungen im ländlichen Raum. Grünen-Landeschef Tressel fordert die Landesregierung auf, den öffentlichen Auftrag der Sparkassen im Sparkassengesetz entsprechend zu schärfen. Notwendig seien klare Kriterien zur Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in der Fläche, die dann von der Sparkassenaufsicht auch geprüft werden könnten. Filial-Schließungen dürften nicht mehr so einfach werden, wie bisher. „Die Digitalisierung und die Kostenersparnis können nicht als Begründung dafür herhalten, dass sich die Sparkassen mit ihrer besonderen Verantwortung aus der Fläche zurückziehen. Nicht nur viele ältere Menschen werden da von Bankdienstleistungen regelrecht abgeschnitten, sondern auch viele Selbstständige. Wenn nach den Schulen nun auch die Bank aus dem Ort verschwindet, ist dies auch für viele Orte ein großes Problem“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar. Der Grünen-Politiker fordert, den öffentlichen Auftrag im Saarländischen Sparkassengesetz entsprechend zu konkretisieren. Tressel: „Das Sparkassengesetz sieht abstrakt vor, eine ausreichende Versorgung geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Was das genau heißt, ist völlig unklar. Wir brauchen klare gesetzliche Kriterien, um die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen und dem Wirtschaftsministerium als Sparkassenaufsichtsbehörde ein Eingreifen zu ermöglichen, sollten Gebiete im ländlichen Raum abgekoppelt werden. Filial-Schließungen dürfen nicht mehr so einfach wie bisher werden.“ Notwendig sei auch von den Sparkassen selbst ein klares Bekenntnis zur Präsenz in der Fläche, sowie auch Innovationsbereitschaft jenseits der digitalen Angebote. Tressel: „Wenn ein Sparkassen-Rückzug unvermeidbar ist, muss es mindestens ein temporäres stationäres Angebot an zwei oder drei Tagen vor Ort geben, z.B. in Form eines Sparkassen-Busses mit regelmäßigen Sprechzeiten. Denkbar wäre auch die Kombinutzung von Räumlichkeiten, die dann temporär genutzt werden könnten.“